Name | Beschreibung | Dateiformat | Vorschau |
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REALY TECH Covid-19 Antigen Schnelltest (für den professionellen Gebrauch (nach § 3 Abs. 4 + 4a MPAV))
Schnelltest für den Nachweis von Coronavirus Antigenen in Nasen- und Rachen-Abstrichen
- zuverlässige Alternative zum PCR-Test
- hohe Genauigkeit, Spezifität und Sensitivität
- Testergebnis in ca. 15 Minuten
- inklusive leicht verständlicher und bebilderter Anleitung zur sicheren Anwendung, Bestimmung und Identifizierung einer akuten Infektion
- schnell und einfach in der Anwendung
- CE-Zertifizierung
- zugelassen und freigegeben vom BfArM
Offiziell gelistet beim BfArM (Test-ID AT015/20)
VPE: 25 Stück im Karton
Lieferumfang
- 25 x Testkassetten
- 25 x Pufferlösung
- 25 x Extraktionsröhrchen und Tropfkappe
- 25 x Tupfer
- 1 x Reagenzienhalter
- Gebrauchsanweisung
WICHTIG:
Der Test ist ausschließlich für den professionellen Gebrauch durch geschulte und / oder medizinische Anwender bestimmt! (nach § 3 Abs. 4 + 4a MPAV)
Wichtige Hinweise zu Lieferbedingungen, Rückgabe und Versand
Liefer- und Rückgabebedingungen
Die Lieferung dieser Tests erfolgt ausschließlich an medizinisches Fachpersonal wie Ärzte, medizinische Einrichtungen, speziell geschultes Personal*, oder Behörden.
Privatpersonen werden mit diesem Produkt nicht beliefert.
Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge von Privatpersonen zu stornieren. Die Rückzahlung erfolgt auf der, von Ihnen in der Kaufabwicklung, gewählten Zahlungsart.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Versuche privater Personen sich medizinisches Material unter Angabe falscher Daten und Informationen, zu beschaffen, zur Anzeige gebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass der REALY TECH Novel Antigen Rapid Test vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
*Besondere Hinweise für Bildungseinrichtungen
Aufgrund der neuen Verordnung dürfen auch Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Heime mit Antigen Schnelltests beliefert werden. Die Abnahme darf in diesem Fall durch geschultes Personal dieser Bildungseinrichtung erfolgen.
Die Lieferung an Lehrer und Erzieher erfolgt nur unter vorheriger Angabe der Bildungseinrichtung, in der Sie tätig sind.
Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)
Laut § 3 Abs. 4 und 4a der MPAV Medizinprodukt-Abgabeverordnung ist die Abgabe an folgende Institutionen und Einrichtungen ohne Einschränkungen gestattet:
- Ärzte
- ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen
- ambulante Pflegedienste, die Menschen in Intensivpflege-Wohngruppen und ähnlichen Einrichtungen betreuen
- Wohnformen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Apotheken und pharmazeutische Unternehmen
- Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden
- Blutspendedienste sowie Beratungs- und Testeinrichtungen
- Schulen und Kindertagesstätten (für Lehrer/innen und Erzieher/innen), sofern die Bestellung über die Bildungseinrichtung getätigt wird
- berufsbildende Schulen und überbetriebliche Ausbildungsstätten
- Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Frauenhäuser
- Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
- medizinischer Großhandel
- Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen und Dienste der Kritischen Infrastruktur (hierzu gehören laut Verordnung z.B. Energieunternehmen, Lebensmittelhersteller bzw. -einzelhandel, Logistikunternehmen)
Die Antigenschnelltests dürfen nur von eingewiesenen und geschulten Personen angewandt werden. Das haben die Betreiber der Einrichtungen sicherzustellen.
Die in § 3 Abs. 4 und 4a MPAV genannten Einrichtungen müssen keinen Betriebsarzt vorweisen, sondern sind selbst berechtigt die SARS-CoV-2-Tests zu beziehen.
Sofern Ihr Unternehmen keiner dieser Gruppen angehört, ist die Abgabe nur gestattet, sofern ein Betriebsarzt vorhanden ist, der die Bestellung tätigt.
Inhalt: | 25,00 Stück |